Mit dem richtigen Partner bauen
Was beim Kauf vom Bauträger zu beachten ist
Der Kauf einer Immobilie von einem Bauträger ist eine Möglichkeit für Bauherren, die zeitlichen Belastungen zu reduzieren. Der Bauträger übernimmt alle Formalitäten und den Koordinierungsaufwand
bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Für den Kaufinteressenten ist es
deshalb wichtig, sich einen kompetenten und zuverlässigen Bauträger als Vertragspartner zu suchen.
Vor dem Abschluss eines Kaufvertrages sind einige grundlegende Punkte zu beachten.
Zunächst stellt sich die Frage nach dem Ausführungsstandard der Immobilie. Man sollte sich nicht von vollmundigen Werbeversprechen und Hochglanzprospekten beeinflussen lassen, sondern unvoreingenommen die Baubeschreibung prüfen. Oft sind die technischen Angaben in der Baubeschreibung eher oberflächlich und allgemein gehalten.
Offene Fragen müssen vor Vertragsabschluss geklärt werden. Dies ist für beide Vertragspartner ein wichtiger Punkt und läßt Meinungsverschiedenheiten verhindern.
Allgemein gilt, je genauer und detaillierter eine Baubeschreibung ist, umso weniger Streitigkeiten können später entstehen.
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden muss, ist der Fertigstellungstermin. Man sollte für den Umzug einen ausreichend bemessenen Zeitpuffer einplanen.
Erforderlichenfalls sollte man in den Vertrag eine Klausel darüber einbauen, was passiert, wenn der Bauträger den Fertigstellungstermin nicht einhalten kann.
Um den Bautenstand abschätzen zu können, sollten die Hauskäufer die Baustelle in regelmäßigen Abständen besichtigen. Hierzu müssen sie die Zustimmung des Bauträgers einholen, da dieser als Bauherr während der Bauphase für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich ist. Bei diesen Baustellenbesuchen können die Auftraggeber neben dem Bautenstand
auch die Ausführungsqualität begutachten. Bei Zweifeln an der Ausführungsqualität sollte man möglichst frühzeitig eine Klärung herbeiführen.
In solchen Fällen ist es vorteilhaft, einen unabhängigen Fachmann, wie einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Noch beser ist es bereits im Vorfeld eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch den TÜV oder der Dekra zu vereinbaren.
Diesbezügliche Regelungen sollten im Interesse beider Parteien bereits im Kaufvertrag enthalten sein.
Förmliche Abnahme
Nach der Fertigstellung der Immobilie sollte immer eine förmliche Abnahme der Leistung erfolgen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die technische Abnahme unter Hinzuziehung eines unabhängigen Fachmanns durchgeführt werden. Bei der oben erwähnten baubegleitenden Qualitätskontrolle kommt eins Sachverständiger des TÜV oder der DEKRA. Die bei der Abnahmebegehung festgestellten Mängel sind in einem Protokoll festzuhalten.
Mit dem Datum der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Bei einem Kaufvertrag mit einem Bauträger beträgt diese fünf Jahre.
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